Wissenswertes

Informationen zur Physiotherapie​

 

Ärztliche Verordnung & Bewilligung

Für eine physiotherapeutische Behandlung brauchst du eine ärztliche Verordnung – zum Beispiel von deinem Haus- oder Facharzt. Je nach Krankenkasse ist vor Beginn der Therapie eine Bewilligung vom chefärztlichen Dienst erforderlich, um einen Teil der Therapiekosten rückerstattet zu bekommen.

Wenn du möchtest, kümmere ich mich gerne um die Einreichung bei deiner Krankenkasse.

ÖGK

Derzeit ist für die physiotherapeutische Behandlung keine Bewilligung der Verordnung erforderlich. Die ÖGK erstattet 80 % des Vertragspartnertarifs.

Genauere Informationen findest du direkt bei der ÖGK.

SVS

Für die physiotherapeutische Behandlung ist eine Bewilligung vom chefärztlichen Dienst erforderlich. Die Verordnung kann entweder direkt bei der SVS eingereicht oder in der Praxis abgegeben werden – auf Wunsch übernehme ich das gerne für dich. Die Höhe der Kostenrückerstattung richtet sich nach den individuellen Gesundheitszielen und der jeweiligen Vereinbarung mit der SVS.

Genauere Informationen findest du direkt bei der SVS.

BVAEB

Derzeit ist für die physiotherapeutische Behandlung keine Bewilligung der Verordnung erforderlich.

Unabhängig davon, ob die Behandlung bei einem Vertragspartner oder bei einer Wahltherapie-Praxis erfolgt, übernimmt die BVAEB 90 % des Vertragstarifs.

Genauere Informationen findest du direkt bei der BVAEB.

PRIVATVERSICHERUNG

Wenn du privatversichert bist (z. B. als Grenzgänger*in), brauchst du keine Bewilligung des chefärztlichen Dienstes. Eine ärztliche Verordnung ist dennoch erforderlich.

Alle Angaben zum Kostenersatz durch die Sozialversicherungsträger erfolgen ohne Gewähr und können je nach Versicherung variieren.
Bei Unsicherheiten erkundige dich direkt bei deiner Krankenkasse.

Wenn du über eine Zusatz- oder Unfallversicherung verfügst, kann diese den Differenzbetrag ganz oder teilweise übernehmen.

Hausbesuche

Manchmal ist Physiotherapie wichtig, aber der Weg in die Praxis ist nicht möglich. Deshalb biete ich dir meine physiotherapeutischen Leistungen auch mobil bei dir zu Hause an.

Für eine Behandlung bei dir zu Hause ist eine ärztliche Verordnung mit dem Zusatz ‚Hausbesuch‘ erforderlich.

Gesundheitsförderung / Prävention

Im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention begleite ich dich auch ohne ärztliche Verordnung.

Die Kosten dafür sind nicht mit gesetzlichen Krankenkassen verrechenbar, können aber – je nach Vertrag – teilweise oder vollständig von privaten Zusatzversicherungen übernommen werden.

Kosten & Kostenrückerstattung

Panta Rhei – Praxis für Physiotherapie – ist eine anerkannte Wahltherapie-Praxis.

Die Kosten für eine physiotherapeutische Behandlung variieren je nach Dauer und Art der Behandlung.

Hier findest du die aktuelle Tarifübersicht für physiotherapeutische Leistungen.

Am Ende deiner Therapie erhältst du eine Honorarnote, die du nach der Überweisung des gesamten Betrags gemeinsam mit der Verordnung und der Zahlungsbestätigung bei deiner Krankenkasse einreichen kannst. Je nach Kasse wird dir ein Teil der Kosten rückerstattet. Wenn du über eine Zusatz- oder Unfallversicherung verfügst, kann diese den Differenzbetrag ganz oder teilweise übernehmen.

Terminvereinbarung

Für einen Termin kannst du gerne das Kontaktformular oder die Online-Terminbuchung nutzen – oder dich telefonisch oder per E-Mail bei mir melden.

Da ich während den Behandlungen ganz bei meinen Patient*innen bin, kann ich deinen Anruf möglicherweise nicht persönlich entgegennehmen. Sprich in diesem Fall bitte auf die Mailbox und hinterlasse mir deinen Namen und deine Telefonnummer – ich melde mich verlässlich bei dir zurück.

Ich biete…

  • flexible Terminvereinbarungen
  • Abendtermine für Berufstätige
  • kurzfristige Termine bei akuten Beschwerden

Terminabsage

Falls du einen Termin nicht wahrnehmen kannst, gib mir bitte spätestens 24 Stunden vorher Bescheid.

So kann ich den frei gewordenen Termin sinnvoll weitergeben und Wartezeiten für andere verkürzen.

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine oder Nichterscheinen werden in Rechnung gestellt – danke für dein Verständnis.

Anfahrt & Parkmöglichkeiten

Meine Praxis befindet sich in der Bahnhofstraße 7 in Götzis, direkt gegenüber vom Bürgerservice – leicht zu finden.

Wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommst, bist du schnell bei mir:

  • Die Bushaltestelle „Rathaus“ (Linien 303 und 307) ist nur wenige Schritte entfernt.
  • Die Haltestelle „Zentrum“ erreichst du in etwa 5 Gehminuten und wird von zahlreichen Buslinien aus der Umgebung angefahren.
  • Vom Bahnhof Götzis sind es etwa 10 Gehminuten bis zur Praxis.

 

Für die Anreise mit dem Auto stehen öffentliche Parkplätze zur Verfügung – entweder seitlich entlang der Bahnhofstraße oder gegenüber beim Garnmarkt.

Allgemeine Information

Die Grundlagen der Behandlung sowie alle wichtigen Informationen zur Therapievereinbarung findest du in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.